Beim Amtsgericht Münster können Sie sich für den Beruf der/des Justizfachangestellten ausbilden lassen.
 

Inhalte und Ablauf der Ausbildung:

Während der gesamten Ausbildung lernen die Auszubildenden beispielsweise:

Lichteinfall ins Treppenhaus

Das Amtsgericht Münster hat rund 220 Mitarbeiter/innen und stellt regelmäßig bis zu 8 Auszubildende ein.

Die Ausbildung dauert grundsätzlich drei Jahre und kann bei Vorliegen der Fachoberschulreife auf 2 1/2 Jahre verkürzt werden. Das Amtsgericht Münster stellt jedoch nur Auszubildende ein, die mindestens die Fachoberschulreife erreicht haben und bildet deshalb einheitlich nur 2 1/2 Jahre aus.

Die Ausbildung erfolgt in unseren Übungsräumen, in den verschiedenen Serviceeinheiten des Amtsgerichts Münster sowie für sechs Wochen bei der Staatsanwaltschaft Münster. Der theoretische Unterricht findet intern durch unsere Ausbilder und zweimal wöchentlich in der Berufsschule Hansaschule, Hansaring 80, 48155 Münster statt.

Während der Berufsausbildung wird etwa in der Mitte der Ausbildung eine Zwischenprüfung zur Feststellung des Ausbildungsstandes durchgeführt. Am Ende der Ausbildung findet eine Abschlussprüfung statt. Gegenstand der Prüfung sind die während der gesamten Ausbildungszeit nach der Ausbildungsverordnung zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse sowie der für die Berufsausbildung wesentliche Lehrstoff der Berufsschule.

Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, deren Höhe nach dem jeweiligen Ausbildungsjahr gestaffelt ist.

Ansprechpartner sind unsere Ausbilder:

  • Herr Pottmeier, Tel. 0251 494-2517
  • Frau Arndt, Tel. 0251 494-2518
  • Herr Kratzke, Tel. 0251 494-2216
einer der Ausbildungsräume

Sie werden wissen:

  • welches die Aufgaben und die sachliche Zuständigkeit der Amtsgerichte und der Staatsanwaltschaft sind,
  • wie man Registraturarbeiten durchführt und was bei Aufbewahrungsfristen zu beachten ist,
  • wie man Anträge, Rechtsmittel, Rechtsbehelfe und Erklärungen aufnimmt,
  • wie man Schriftstücke fertigt, ausfertigt und beglaubigt,
  • welche Informations- und Kommunikationstechniken es gibt, welche Auswirkungen sie auf die Arbeitsorganisation haben und wie man sie nutzt,
  • wie man Textverarbeitungsprogramme nutzt,
  • wie man Vorschriften zur Datensicherheit anwendet,
  • was man bei der Formulierung von Texten beachten muss,
  • welche Vorschriften es zur Kostenberechnung gibt und wie man sie anwendet,
  • welche Zahlungsarten es gibt, wie man die Bürger darüber informiert und wie man Geldforderungen einzieht,
  • wie man in Zivilprozessverfahren mitwirkt, d.h. Ladungen vornimmt, die Rechtskraft und Vollstreckbarkeit bescheinigt, Kosten berechnet und spezifische Akten und Register führt,
  • was bei Zwangsvollstreckungsverfahren zu beachten ist,
  • wie man Veröffentlichungen bei Insolvenzen veranlasst,
  • was bei Ehe- und Familiensachen zu beachten ist,
  • wie man Auflagen und Weisungen in Bezug auf Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren überwacht,
  • wie man Protokolle in den Gerichtsverhandlungen führt,
  • wie man Eintragungen ins Grundbuch vornimmt und Einsicht ins Grundbuch gewährt,
  • was bei Verfahren vor dem Nachlassgericht zu beachten ist,
  • wie man z.B. Testamente verwahrt und zur Eröffnung entgegennimmt,
  • wie man bei Verfahren vor dem Betreuungsgericht mitwirkt,
  • was bei Registerverfahren zu beachten ist, wie man Eintragungen z.B. in das Handelsregister vornimmt und Veröffentlichungen von Eintragungen veranlasst.

Berufsausübung:

Nach abgeschlossener Berufsausbildung kann man in sog. Serviceeinheiten von Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, von Staatsanwaltschaften und am Bundesgerichtshof sowie bei der Bundesanwaltschaft tätig sein.

Arbeitsgebiete sind u.a. sowohl die streitige Gerichtsbarkeit (z.B. Zivil- und Strafprozesssachen) als auch die freiwillige Gerichtsbarkeit (z.B. Gundbuch- und Handelsregistersachen).

Telefontasten

Justizfachangestellte sind grundsätzlich für ein gesamtes Verfahren ganzheitlich hinsichtlich aller die Entscheider unterstützenden Aufgaben zuständig.


beispielhafte Tätigkeiten einer/eines Justizfachangestellten:
  • Anlegen und Führen von Akten und Verwalten der elektronischen Registratur
  • elektronisches Führen von Geschäfts- und Terminkalendern
  • Erteilen von Auskünften bei Antragstellungen und zu Verfahrensständen
  • Führen des Protokolls bei Gerichtsverhandlungen und Vernehmungen
  • Schreiben von Urteilen nach digitalem Diktiersystem
  • Versenden von Anklageschriften oder anderen Schreiben
  • Vorbereiten und Durchführen von Eintragungen bei Eigentumsänderungen, Hypotheken und Grundschulden in das bei Gericht geführte Grundbuch

Arbeitsmittel u.a.:
  • Gesetze und Verordnungen
  • Computer mit spezieller Software
  • Telefon, Kopier-/Scangerät
  • Akten, elektronische Register, Geschäfts- und Terminkalender
  • Dokumentvorlagen

Berufliche Weiterbildung:
  • fachliche Fortbildung sowie Qualifizierungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten durch Teilnahme an Lehrgängen und Seminaren im Wesentlichen in justizeigenen Fortbildungseinrichtungen
  • Aufstiegsfortbildung nach entsprechender Berufspraxis zur/zum Justizfachwirt/in und ggfls. Gerichtsvollzieher/in

beispielsweise in folgenden justizeigenen Ausbildungsstätten: