Der ambulante Soziale Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Bewährungshilfe -, Georgskommende 8, 48143 Münster, Tel.: 0251 41452-0, Telefax: 0251 41452-60 ist zuständig für  Greven, Altenberge und Münster.

Wird ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, so wird er meistens einem Bewährungshelfer unterstellt.

Dieser steht seinem Probanden zur Seite und

überwacht
  • die Erfüllung von Auflagenhinisichtlich
    • Schadenswiedergutmachung
    • Zahlung von Geldbußen
    • Ableistung der Stunden gemeinnütziger Arbeit
  • die Befolgung von Weisungen des Gerichts hinsichtlich
    • Bestimmung des Aufenthaltes
    • Anordnungen bzgl. der Ausbildung, Arbeit und Freizeit
    • Vereinbarungen bzgl. einer Schuldenregulierung
erstellt
  • Berichte über die Lebensführung seines Probanden
hilft
  • bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und Wohnung
  • bei der Sicherung des Lebensunterhaltes
  • bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber von Behörden
  • bei der Suche nach Therapieeinrichtungen und Drogenberatungsstellen

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