Insbesondere für fristgebundene Schreiben befindet sich links von der Eingangstür "Gerichtsstraße 2" ein Nachtbriefkasten des Amtsgerichts.
Bitte achten Sie gerade bei Fristsachen darauf, dass Sie nicht die Nachtbriefkästen des Landgerichts (Am Stadtgraben 10 - Gebäude A) oder der Staatsanwaltschaft (Gerichtsstraße 6 - Gebäude C) benutzen!
Der Nachtbriefkasten stellt durch technische Maßnahmen sicher, dass Schreiben und sonstige einzureichende Unterlagen, die bis 24:00 Uhr eingeworfen werden, auch mit einem entsprechend datierten Eingangsvermerk des Einwurftages versehen werden.
Bei Schriftsätzen, die für das Grundbuchamt bestimmt sind, ist jedoch zu beachten, dass für die Rangbestimmung mehrerer Anträge, die ein Grundstück oder Recht betreffen ( 17 GBO), der Eingang bei der Grundbuchgeschäftsstelle maßgebend ist. Sie sollten daher in Zweifelsfällen zu den Dienstzeiten direkt in der Grundbuchgeschäftsstelle abgegeben werden.
Bitte beachten Sie die im Folgenden abgebildeten wichtigen Hinweise auf dem Briefkastengehäuse:
Bitte beachten Sie ebenfalls:
Mahnanträge sind bei der
Zentralen Mahnabteilung
Hagener Straße 145
58099 Hagen
fristwahrend einzureichen.
Der Eingangsstempel des Amtsgerichts Münster ist nicht fristwahrend!