Der ambulante Soziale Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen - Fachbereich Bewährungshilfe -, Georgskommende 8, 48143 Münster, Tel.: 0251 41452-0, Telefax: 0251 41452-60 ist zuständig für Greven, Altenberge und Münster.
Wird ein Angeklagter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, so wird er meistens einem Bewährungshelfer unterstellt.
Dieser steht seinem Probanden zur Seite und
überwacht
- die Erfüllung von Auflagenhinisichtlich
- Schadenswiedergutmachung
- Zahlung von Geldbußen
- Ableistung der Stunden gemeinnütziger Arbeit
- die Befolgung von Weisungen des Gerichts hinsichtlich
- Bestimmung des Aufenthaltes
- Anordnungen bzgl. der Ausbildung, Arbeit und Freizeit
- Vereinbarungen bzgl. einer Schuldenregulierung
erstellt
- Berichte über die Lebensführung seines Probanden
hilft
- bei der Suche nach einer Arbeitsstelle und Wohnung
- bei der Sicherung des Lebensunterhaltes
- bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber von Behörden
- bei der Suche nach Therapieeinrichtungen und Drogenberatungsstellen