Am 14.09.2020 startete das Amtsgericht Münster mit der Einführung der rein elektronisch geführten Akte in Zivilsachen (einschließlich der WEG-Sachen).

 

Für die BürgerInnen bedeutet dies keine Veränderungen. Auch für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte folgt hieraus zunächst einmal keine größere Umstellung. Wie gewohnt werden diese in Zivilsachen die Gerichtspost (noch) per Papierpost erhalten. Bei Gericht werden jedoch sämtliche Eingänge digitalisiert – sofern sie nicht schon digital eingehen – und zur Akte genommen. Für eine Übergangsphase bis zur digitalen Kommunikation mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte werden wir die Schriftsätze und gerichtlichen Schreiben zunächst noch ausdrucken und zustellen. Ab dem 01.01.2022 müssen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit dem Gericht digital kommunizieren.

 

Für die Arbeitsplätze im Gericht sind die Veränderungen größer. Die Papierakte wird in den nächsten ein bis zwei Jahren verschwunden sein. Die Unterschrift des Richters unter das Urteil entfällt; sie wird durch eine elektronische Signatur ersetzt. In den Gerichtssälen findet man zukünftig große Bildschirme, Dokumentenkameras, PC-Richterarbeitsplatz sowie Stromanschlüsse auch an den Arbeitsplätzen für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

 

In einem nächsten Schritt wird das Amtsgericht auch mit den Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte elektronisch kommunizieren. Dies wird spätestens in den nächsten zwei Jahren der Fall sein.