Aktuell häufen sich Fälle von gefälschten Rechnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.

 

Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Zentrale Zahlstelle Hamburg und Zentrale Zahlstelle München, beides unter dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen, Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.

Des Weiteren wird anstelle einer bislang oftmals allgemeinen Formulierung "Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger" der Vertretungsberechtigte der Firmen mit Klarnamen angesprochen. Auch die Grußformel "Mit freundlichen Grüßen Ihr Amtsgericht" wird ersetzt durch frei erfundene Namen wie z. B. Dr. Michael Büttner, Richter am Amtsgericht Coesfeld bzw. Dr. Ralf Schmidt, Richter am Amtsgericht Coesfeld. Der Bezug zum Amtsgericht sowie die weiteren Angaben zu vertretungsberechtigten Personen und die Handelsregisternummer sind offensichtlich dem Handelsregister entnommen. 

Die Empfängerkonten befinden sich - wie auch (teilweise) zuletzt - in Litauen. Anstelle einer Privatperson als Zahlungsempfänger wird dort nunmehr angeführt: "Handelsregister".

Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.

 

Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.

 

Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.

 

Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.“