Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit Eintragungen im Handelsregister.
Die gefälschten Rechnungen erwecken den Anschein, dass diese von einer öffentlichen Stelle versandt wurden. So weisen diese als Absender beispielsweise „Zentrale Zahlstelle Hamburg und Zentrale Zahlstelle München, beides unter dem Landeswappen Nordrhein-Westfalen, Amtsgericht (Name des Gerichts)“, „Handels- und Gewerberegister“, „Register Portal“, „Deutsches Register Industrie-/ und gewerblicher Veröffentlichungen“ oder auch „Industrie & Handelsregister“ auf.
Des Weiteren wird anstelle einer bislang oftmals allgemeinen Formulierung "Sehr geehrte Empfängerin, sehr geehrter Empfänger" der Vertretungsberechtigte der Firmen mit Klarnamen angesprochen. Auch die Grußformel "Mit freundlichen Grüßen Ihr Amtsgericht" wird ersetzt durch frei erfundene Namen wie z. B. Dr. Michael Büttner, Richter am Amtsgericht Coesfeld bzw. Dr. Ralf Schmidt, Richter am Amtsgericht Coesfeld. Der Bezug zum Amtsgericht sowie die weiteren Angaben zu vertretungsberechtigten Personen und die Handelsregisternummer sind offensichtlich dem Handelsregister entnommen.
Die Empfängerkonten befinden sich - wie auch (teilweise) zuletzt - in Litauen. Anstelle einer Privatperson als Zahlungsempfänger wird dort nunmehr angeführt: "Handelsregister".
Ein weiterer Anhaltspunkt für das Vorliegen einer gefälschten Kostenrechnung ist gegeben, wenn der Name des Absenders und des angegebenen Zahlungsempfängers offensichtlich voneinander abweichen. Zahlungen für Registereintragung sind ausschließlich auf die Konten der Zentralen Zahlstelle Justiz mit Sitz beim Oberlandesgericht Hamm zu leisten. Die entsprechenden Konten werden ausnahmslos bei der Deutschen Bundesbank geführt.
Die Zentrale Zahlstelle Justiz ist jedoch nie Aussteller der Rechnungen, sondern lediglich mit der zwangsweisen Beitreibung von nicht fristgerecht beglichenen Kostenforderungen befasst. Sollten Sie eine Kostenrechnung mit dem Absender ZZJ erhalten, handelt es sich auch hierbei um einen Anhaltspunkt für eine Fälschung.
Bitte überprüfen Sie vor einer Zahlung die Rechnung! Vergleichen Sie das darin angegeben Aktenzeichen mit der bisher erfolgten Korrespondenz (Eintragungsbekanntmachungen etc.) des Amtsgerichts.
Für eventuelle Rückfragen verwenden Sie bitte nicht die in der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung angegebene Telefonnummer, sondern die Telefonnummer, die in den zuvor vom Amtsgericht übersandten Schreiben angegeben wurde (im Briefkopf des Amtsgerichts oben rechts). Ferner wird davon abgeraten, die angegebenen E-Mail-Adressen zu kontaktieren.“
Betrugsversuche mit gefälschten Mahnschreiben und Kostenrechnungen.
Anders als bisher üblich werden für die Betrugsversuche keine gerichtlichen Kostenrechnungen gefälscht, sondern diese erfolgen (derzeit bekannt) im Namen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV), der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
(BGN) und der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID).
Die betrügerischen Schreiben haben gemein, dass ein angebliches Schreiben eines Gerichtsvollziehers mit gefälschtem Dienstsiegel und gefälschter Unterschrift beigefügt wird, um den Forderungen eine gewisse Glaubwürdigkeit beizumessen. Der Gerichtsvollzieher existiert dabei
namentlich, ist jedoch nicht bei der angegebenen Behörde tätig.
Wenn Sie ein solch verdächtiges Schreiben erhalten reichen Sie bitte eine Kopie des Schreibens hier auf dem Postweg oder E-Mail an verwaltung@ag-muenster.nrw.de ein.
