Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Münster umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Münster.
Es gehört zum Bezirk des Landgerichts Münster. Zur Verdeutlichung wird auf die oben stehende Karte hingewiesen.
Das zuständige Oberlandesgericht befindet sich in Hamm.
Darüber hinaus sind dem Amtsgericht Münster die Zuständigkeiten für sämtliche im Landgerichtsbezirk Münster anfallenden Insolvenzverfahren, sowie die Handelsregistersachen für die Amtsgerichtsbezirke Ahlen, Beckum, Warendorf und Münster zentral übertragen.
Für die Entscheidungen und Anträge betreffend das gerichtliche Mahnverfahren ist ausschließlich das Amtsgericht Hagen , Hagener Straße 145, 58099 Hagen zuständig.
Die Führung des Partnerschaftsregisters nach dem Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe (Part GG) obliegt dem Amtsgericht Essen , Zweigertstraße 52, 45130 Essen.