Durch die Zwangsverwaltung wird dem Schuldner die wirtschaftliche Nutzung des Objektes entzogen. Ein gerichtlich bestellter Zwangsverwalter zieht die Erträge (z.B. Mieten) des Objektes ein.

Der nach Abzug der Gerichts- und Bewirtschaftungskosten verbleibende Erlös wird an die Gläubiger auf der Grundlage eines vom Gericht erstellten Teilungsplanes verteilt.