Beratungshilfe
Sie brauchen eine Rechtberatung durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, können sich aber die Kosten nicht leisten?
Prüfen Sie im Vorab-Check Beratungshilfe, ob die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe in Ihrem Fall vorliegen und stellen Sie dann einen schriftlichen Antrag.

Vorab-Check Beratungshilfe und Antrag - einfach erklärt und Schritt für Schritt externer Link, öffnet neues Browserfenster
Prüfen Sie hier vorab, ob Ihnen Beratungshilfe bewilligt werden kann und füllen Sie den Antrag online aus.
Den online ausgefüllten Antrag können Sie dann per Post, durch persönliche Abgabe beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes oder über das digitale Postfach "Mein Justizpostfach"externer Link, öffnet neues Browserfenster einreichen.

Hinweis: Die endgültige Entscheidung über den Antrag erfolgt durch das zuständige Amtsgericht; eine Übersendung per Email ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen

wichtig: Regelungen für die Antragstellung beim Amtsgericht Münster

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Bewilligung von Beratungshilfe grundsätzlich nur schriftlich gestellt werden können.

Nur in Fällen, in denen die schriftliche Antragstellung aus ganz besonderen Gründen ausnahmsweise nicht möglich ist, kann eine Protokollierung Ihres Beratungshilfeantrages im Amtsgericht erfolgen.

wichtig: Die Protokollierung eines Beratungshilfeantrages erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung. Einen Termin erhalten Sie über das Terminbuchungstool, das Sie über diesen Link und auch über die Startseite dieses Onlineangebots aufrufen können.

Das Vorliegen einer Ausnahme und die diesbezüglichen Gründe werden vor Antragsaufnahme geprüft, so dass es sein kann, dass Sie auch trotz eines Termins auf den schriftlichen Antragsweg verwiesen werden, wenn die Protokollierungsvoraussetzungen nicht vorliegen. Deshalb sollten Sie möglichst immer die schriftliche Antragstellung einer Terminbuchung vorziehen um Verzögerungen Ihrer Angelegenheit zu vermeiden.

Sollten die angebotenen Termine nicht der Eilbedürftigkeit Ihrer Angelegenheit gerecht werden, kann auch direkt ein*e Rechtsanwält*in aufgesucht werden, die/der ggfls. nach der Beratung einen Antrag auf nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe stellen kann.