Geschäftsverteilungspläne regeln die Zuständigkeit für die Wahrnehmung der einzelnen Aufgaben.

Richter und Rechtspfleger sind für Sie grundsätzlich nicht direkte Ansprechpartner. Das sind in erster Linie die Servicekräfte (Bürodienst). Um telefonisch einen Ansprechpartner zu erreichen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

Wenn Sie bereits in Ihrer Angelegenheit von uns einen Schriftsatz erhalten haben:
Entnehmen Sie bitte die Telefondurchwahl dem Briefkopf.

Wenn Ihnen bisher kein Schriftsatz von uns in der Angelegenheit vorliegt:
Klicken Sie bitte in unserem Telefonverzeichnis das Ihre Angelegenheit betreffende Sachgebiet an und wählen Sie eine der bei dem Sachgebiet aufgeführten Telefonnummern aus. Da für ein Sachgebiet mehrere Sachbearbeiter zuständig sein können, werden Sie eventuell zu dem für Sie zuständigen Ansprechpartner weiter verbunden.