Hier finden Sie alles wissenswertes über die Sprechzeiten:

Sprechzeiten

  vormittags nachmittags
montags 8:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr
dienstags bis freitags 8:00 - 12:00 Uhr  

oder nach Vereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit: Bitte rufen Sie nach Möglichkeit vormittags an.

Kernarbeitszeiten

  vormittags nachmittags
montags bis donnerstags 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:00 Uhr
freitags 8:30 - 12:00 Uhr  

Falls Sie mit einer/einem bestimmten Beschäftigten sprechen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. Die Beschäftigten des Amtsgerichts Münster nehmen an der flexiblen Arbeitszeit teil. Für Vollzeitkräfte bestehen die folgenden Kernarbeitszeiten, zu denen sie grundsätzlich anwesend sind. Die Arbeitszeiten von Teilzeitkräften sind individuell unterschiedlich geregelt.

Aus Sicherheitsgründen finden im Eingangsbereich des Amtsgerichts Personenkontrollen statt. Da das Mitführen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen im Gebäude verboten ist, bitten wir Sie, zur Vermeidung von Verzögerungen bei der Kontrolle auf das Mitführen derartiger Gegenstände schon im Voraus zu verzichten. Bitte planen Sie auch eine Wartezeit für die Personen- und Gepäckkontrolle ein.