Es handelt sich dabei um Freiheitsentzug, der in festgelegten Situationen in Zusammenhang mit einer Abschiebung vorübergehend über eine nicht aufenthaltsberechtige Person verhängt werden kann. Übergeordneter Zweck der Abschiebehaft ist es, zu verhindern, dass sich die betroffene Person durch Untertauchen an einem für die Behörden (Exekutive) unbekannten Ort einer Abschiebung entzieht.